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Baugenehmigung

Benötige ich eine Baugenehmigung?
Baurecht ist Ländersache und von Bundesland zu Bundesland verschieden. Zudem gibt es eventuell einen Bebauungsplan der beachtet werden muß. Grundsätzlich gilt für Carports die jeweilige Landesbauordnung (LBO). Rufen Sie einfach bei Ihrer Gemeinde an und fragen Sie beim Bauamt nach. Meistens reicht schon die Angabe der Adresse um herauszufinden ob ein Bauantrag erforderlich ist oder nicht.

Tipp: Eine rechtzeitige Erkundigung beim zuständigen Bauamt noch in der Planungsphase lohnt sich immer!

 


Welche Unterlagen sind erforderlich?
Für den Bauantrag benötigen Sie zunächst die technischen Unterlagen, die Sie für Ihren geplanten Carport von uns erhalten. Weiterhin ist ein Auszug aus der Flurkarte erforderlich, der bei bei manchen Bauämtern jedoch nicht älter als zwei Jahre sein darf.

Tipp: Überlassen Sie unserem Bauantrags-Service die Formalitäten! Sie erhalten alle zur Baugenehmigung erforderlichen Unterlagen fix und fertig!


NRW

Ihre regionalen Ansprechpartner:

 

Obergergischer Kreis

Bauamt Amt 65

Rheinisch-Bergischer-Kreis

Dienststelle Bauaufsicht

Rhein-Sieg-Kreis

Planen, Bauen, Wohnen

Stadt Bonn

Bürgerservice Baugenehmigung

Stadt Köln

Bauaufsichtsamt der Stadt Köln

 
E-Mail:
info@holzbausatz-oberberg.de
Holzbausatz Oberberg Orbach GmbH, Sülztalstr. 73, 51789 Lindlar (Hartegasse)
Tel.: 02266/8714, Fax: 02266/4314